Außergerichtliche Schuldenbefreiung

Eine Schuldenbefreiung ohne Einschaltung des Gerichtes besteht üblichweise aus 4 Schritten.

  • Anschreiben

    Unsere anwaltliche Tätigkeit zur Schuldenberatung beginnt damit, dass wir Ihre Gläubiger anschreiben und zunächst Ihre aktuelle Schuldensumme erfragen.

    Ihre Gläubiger wissen nun, dass Sie anwaltlich vertreten sind und zeitnah ein Lösungsvorschlag von uns unterbreitet wird. Bereits in diesem Stadium setzen viele Gläubiger ihre Maßnahmen gegen Sie aus und es kehrt wieder mehr Ruhe bei Ihnen ein.

  • Rücksprache

    Wenn uns alle Gläubiger geantwortet haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen das genaue Vorgehen zur Ihrer Entschuldung. Wir teilen Ihnen die Schuldensumme mit und arbeiten anhand Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen exakt auf Sie zugeschnittenen Vergleich aus. Die Höhe der Rate oder der Einmalzahlung wird dabei selbstverständlich mit Ihnen persönlich abgestimmt. Die Raten werden so festgelegt, dass es möglich ist, dass diese auch bezahlt werden können, d.h. wir achten schon darauf, dass es nicht „weh tut“.

  • Entschuldungsplan für die Gläubiger

    Ihre Gläubiger erhalten nun einen Entschuldungsplan, mit dem Ihre Schuldenfreiheit in einem klar definierten Zeitraum erreicht werden kann.

    Wir handeln für Sie einen Kosten – und Zinsstopp aus, die Forderungen werden dabei auf einen genau definierten Betrag festgeschrieben.

  • Nachverhandlung

    Wenn einzelne Gläubiger das Vergleichsangebot ablehnen, erstellen wir individuelle Angebote. Selbstverständlich suchen wir auch das persönliche Vergleichsgespräch mit den Gläubigern, Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten. Unsere Entschuldungspläne sind zeitlich begrenzt und überschreiten üblicherweise den Zeitraum von 72 Monaten nicht – es sei denn, Sie wünschen eine alternative zeitliche Abfolge.

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